Dienstag, 8. November 2011

Sind Eikäufe und Auszahlungen bei der BVK Pensionskasse sichergestellt?

Bei der BVK haben wir gewisse Abklärungen getroffen. Herr L. von der BVK hat Stellung dazu genommen. Eine PK Einzahlung zur Steueroptimierung und späterer Teilkapitalbezug stellt kein Problem dar. Lediglich die Sperrfristen von drei Jahren, sind zu beachten. Bei Ein- und Auszahlungen wird die ganze Freizügigkeit garantiert. Die Sanierungsmassnahmen hängen nicht von der Höhe des Pensionskassenkapitals ab, sondern von der Höhe des versicherten Lohnes.

Die BVK weist heute ca. 20% Unterdeckung auf. Ein Bezug ist nur bis zu 50% zulässig und muss frühzeitig schriftlich eingereicht werden. Die Unterschrift des EhegattenIn ist nötig. Kritisch wird es, wenn beide Ehepartner gleichzeitig ableben. Das vorhandene Guthaben wird nur zu einem kleinen Teil an die Hinterbliebenen (Kinder, Eltern, Geschwister) ausbezahlt. Bei Kinderrentenleistungen bis 18 oder 25 Jahren (wenn in Ausbildung) fallen einmalige Auszahlungen an Todefallkapitalien weg.

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