Die BVK weist heute ca. 20% Unterdeckung auf. Ein Bezug ist nur bis zu 50% zulässig und muss frühzeitig schriftlich eingereicht werden. Die Unterschrift des EhegattenIn ist nötig. Kritisch wird es, wenn beide Ehepartner gleichzeitig ableben. Das vorhandene Guthaben wird nur zu einem kleinen Teil an die Hinterbliebenen (Kinder, Eltern, Geschwister) ausbezahlt. Bei Kinderrentenleistungen bis 18 oder 25 Jahren (wenn in Ausbildung) fallen einmalige Auszahlungen an Todefallkapitalien weg.
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